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Einschulung

Kinder laufen in der Schule

Schuleinschreibung

Alle Eltern, deren Kind im kommenden Schuljahr eingeschult werden soll, erhalten eine Einladung zur Schuleinschreibung.

 

Der sogenannte Schulsprengel entscheidet, welcher Schule ihr Kind zugeordnet ist.

 

Das Erscheinen zur Schuleinschreibung ist Pflicht, auch wenn Sie Ihr Kind zurückstellen oder auf eine andere Grundschule schicken möchten.

Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2024/25

Beginn der Schulpflicht:

  • Für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder:

      geboren: 01.10.2016 - 30.09.2017

  • regulär schulpflichtig: für alle Kinder, die bis zum 30.9.2024 sechs Jahre alt werden

      geboren: 01.10.2017 - 30.09.2018

  • Korridorkinder: Eltern können vom Schulbesuch zurücktreten, nach Beratung durch die Schule und den Kindergarten.

      Kinder nehmen an der Schuleinschreibung teil!

      geboren: 01.07.2018 - 30.09.2018

 

  • auf Antrag / Kann-Kinder: für Kinder, die zwischen dem 1.10.2024 und 31.12.2024 sechs Jahre alt werden

      geboren: 01.10.2018 - 31.12.2018

Ablauf der Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung findet im März 2024 statt.

Am Tag der Schuleinschreibung kommen Sie mit ihrem Kind persönlich zum vorgegebenen Termin in die Schule. Ihr Kind nimmt an einem Schulspiel mit anderen Kindern teil. In der Zwischenzeit erledigen Sie die Formalitäten. Bei Wartezeiten haben Sie die Möglichkeit sich in der Aula zu stärken und sich z.B. über den Hort und die Mittagsbetreuung zu informieren.

Das Schulspiel findet in einem Klassenzimmer statt. Dort erwartet ihr Kind bereits ein Lehrerteam. Die Überprüfung zur Schulfähigkeit läuft keineswegs als strenge Leistungsüberprüfung ab, sondern vielmehr spielerisch in einer Kleingruppe. Im Anschluss an das Schulspiel werden Sie und ihr Kind nacheinander von den Lehrkräften in das Klassenzimmer zu einem kleinen Austausch gebeten. Die Lehrkräfte teilen ihre Beobachtung mit, beantworten ihre Fragen und geben Tipps zur Förderung.

Zurückstellung

Möchten Sie Ihr schulpflichtiges Kind zurückstellen lassen, kann auch dies auf Antrag geschehen. Bringen Sie zur Schuleinschreibung ein ärztliches Attest mit, sofern körperliche Ursachen für die gewünschte Zurückstellung vorliegen. Liegen die Gründe für eine Zurückstellung in einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung Ihres Kindes, wird in den meisten Fällen eine Beratung nach dem Schulspiel durch die Lehrkräfte und die Einschätzung des Kindergartens herangezogen.

Eine Zurückstellung ist nur dann sinnvoll, wenn Ihr Kind mit höchster Wahrscheinlichkeit seinen „Rückstand“ aufgeholt haben wird, sodass es im nächsten Jahr mit seinen Klassenkameraden mithalten kann. Ansonsten wird häufig der Besuch einer Förderschule genannt, wo besser auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes eingegangen werden kann.

Unterlagen

die Sie zur Schuleinschreibung benötigen

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden

  • Vorlage des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung

  • Früherkennungsuntersuchung U 9 durch den Kinderarzt (Kopie U-Heft)

  • Nachweis der Masernimpfung (Kopie Impfpass bzw. ärztliche Bescheinigung)

Fördermöglichkeiten

Auszug aus einem Infoblatt.

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